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Dockblog - Die Arbeitswelt der Kreativen

© pic by Priscilla Du Preez on unsplash.com

Out of Office! So lohnen sich Auszeiten für Mitarbeiter und Chefs

Mussten Kreative vor ein paar Jahren noch hart für ein Sabbatical kämpfen, haben inzwischen viele Agenturchefs erkannt, dass es ihnen durchaus Vorteile bringt, wenn sie ihren Mitarbeitern Auszeiten gewähren. Wir nennen die wichtigsten Argumente für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und sagen, worauf bei der Wahl des Sabbatical-Modells zu achten ist.

Neue Impulse: Jeder, der sein Geld mit Kreativleistungen verdient, weiß: Ideen wie am Fließband produzieren, das geht nur bedingt. Zwischendurch müssen die Gedanken schweifen können; manchmal braucht es einen Ortswechsel oder Gespräche mit neuen Leuten. Nach ein paar Jahren im Job kann eine längere Auszeit dabei helfen, den Kopf freizubekommen – und ihn aufnahmefähig für neue Sachen zu machen. Ob das beim Rasenmähen in der Kleingartenkolonie oder beim Backpacken in Lateinamerika besser gelingt, ist sicher typabhängig.

Neue Energie: Die Gefahr, im Arbeitsalltag auszubrennen, ist in der Agenturbranche nach wie vor groß. Ein Sabbatical kann die Notbremse sein. Mitarbeiter und Chefs sollten eine längere Auszeit also unbedingt auch als Burn-out-Prävention sehen. Nach der Auszeit kann der Mitarbeiter dann mit neuer Energie wieder an die Arbeit gehen – und im Idealfall auch mit einem gewachsenen Bewusstsein für die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit.

Neue Fähigkeiten: Ob neue Fremdsprache oder Zusatzausbildung – viele Arbeitnehmer nutzen ihr Sabbatical ganz bewusst dafür, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auszubauen. Bei der Verhandlung über ein Sabbatical kann dieser Kompetenzgewinn ein überzeugendes Argument sein. Das allerdings nur, wenn das Gelernte etwas mit dem Job zu tun hat. Wer Tangounterricht in Buenos Aires nehmen möchte, sollte wohl lieber die Argumente eins und zwei anbringen. 

Neue Projekte: Endlich einen Roman schreiben oder ein Konzept für ein eigenes Unternehmen entwickeln? So mancher Angestellte erhofft sich von einem Sabbatical Zeit zur Selbstverwirklichung und als Konsequenz vielleicht auch einen beruflichen Neuanfang. Arbeitgeber sollten dabei das Sprichwort „Reisende soll man nicht aufhalten“ beherzigen. Warum nicht anbieten, sich im Sabbatical auszuprobieren – mit der Option, wieder zurückzukehren, wenn sich herausstellt, dass sich der- oder diejenige als (Teilzeit-)angestellte/r doch wohler fühlt?

Neue Mitarbeiter: Zuletzt noch ein wichtiges Argument für Arbeitgeber: Immer mehr Bewerber schauen bei der Entscheidung für oder gegen ein Unternehmen, ob sie dort irgendwann auch ein Sabbatical machen können. Firmen, die hierfür offen sind, haben also einen nicht zu unterschätzenden Vorteil beim Recruiting neuer Mitarbeiter. Manche Kandidaten lassen sich das Recht auf eine Auszeit sogar in ihren Arbeitsvertrag schreiben – so wichtig ist ihnen diese Option.

Die Auszeit finanzieren

Wenn es schnell gehen muss, lässt sich meist nur eine Freistellung realisieren. Dabei erhält der Mitarbeiter während seines Sabbaticals kein Gehalt. Neben den Kosten für die unbezahlte Auszeit muss er dabei allerdings auch die Beiträge für die Krankenversicherung allein aufbringen. Die Sozialversicherung über den Arbeitgeber ist dann nämlich weg. Von der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung kann man sich befreien lassen, aber ohne Krankenversicherung geht es nicht. Also unbedingt vorher erkundigen, welche Beiträge fällig werden.

Wer sein Sabbatical längerfristig planen kann, dem sei folgendes Modell empfohlen: Mehrere Monate vor Beginn der Auszeit wird ein Teil des Gehalts (zum Beispiel 20 Prozent) vom Arbeitgeber separat zurückgelegt. Aus diesem Topf wird dann während der Auszeit ein geringeres monatliches Gehalt ausbezahlt. Das hilft nicht nur bei der Finanzierung der Auszeit, auch sämtliche Sozialversicherungen laufen weiter. 

Welches Modell auch gewählt wird: In jedem Fall sollten die Vereinbarungen über die Auszeit schriftlich festgehalten werden. Das kann in einem extra Sabbaticalvertrag geschehen oder in einem angepassten Arbeitsvertrag.

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