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Scheinselbstständigkeit II
Scheinselbstständigkeit
Schon im Jahr 2011 haben wir uns in einem Beitrag mit der Scheinselbstständigkeit beschäftigt. Scheinselbstständig ist eine Person, die als selbstständig gemeldet ist, aber eigentlich wie ein Arbeitnehmer tätig wird. Das Thema hat seine Aktualität aufgrund der Vielzahl freier Mitarbeiter insbesondere im Agenturbereich nie verloren. Die Vorteile einer selbstständigen Beschäftigung sind auf Auftraggeberseite offensichtlich. Die hohe Flexibilität, der Wegfall des Arbeitnehmerkündigungsschutzes und die Einsparung der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnnebenkosten führen weiterhin zu einer unverminderten Popularität von Dienst- und Werkverträgen. Diese Vorteile können die potentiell verheerenden Folgen einer Scheinselbstständigkeit für den Arbeitgeber oft vergessen machen.
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Was tun im Krankheitsfall?
Was tun im Krankheitsfall?
„Winter is coming.“ Und mit dem Winter kommt auch wieder die Grippesaison. Die kalte Jahreszeit wollen wir dieses Jahr zum Anlass nehmen, die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei Krankheit etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Was also tun, wenn die Grippe oder eine andere Krankheit einen aus den Schuhen wirft?
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Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen
Was bedeutet die Schwangerschaft im Arbeitsverhältnis?
Die Schwangerschaft ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben vieler Menschen. Doch was das für das Arbeitsverhältnis bedeutet ist Vielen im Voraus oft nicht klar. Viele Arbeitnehmerinnen fürchten sich vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber, während der Arbeitgeber befürchtet, auf enormen Kosten sitzen zu bleiben. Aber wie ist das eigentlich rechtlich? Welche Rechte hat die Arbeitnehmerin und welche der Arbeitgeber?
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Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Pausen, Überstunden, Fahrtwege – was gehört zur Arbeitszeit?
Sommerzeit ist Urlaubszeit.
Das gilt leider nicht für alle von uns. Aber auch für die, die arbeiten müssen, stellt sich in Zeiten von Fußballeuropameisterschaft und Badewetter die Frage: Wie viel muss ich eigentlich arbeiten? Bezahlte und unbezahlte Überstunden gehören schließlich für immer mehr Arbeitnehmer zum Alltag. Aber was ist eigentlich Teil der Arbeitszeit? Wo fängt sie an und wo hört sie auf? Und was passiert, wenn vor lauter Arbeit das ganze Jahr kein Urlaub in Sicht ist?
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Arbeitnehmerüberlassung
Referentenentwurf zur Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung, Werkvertrag und Dienstvertrag – Was ist davon zu erwarten?
Am 16. November 2015 veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium von Andrea Nahles einen Entwurf zur Neuregelung von Arbeitnehmerüberlassung und anderer Gesetze. Kernstück des Gesetzes ist eine umfassende Reform der Arbeitnehmerüberlassung, in deren Kielwasser sollen allerdings auch Dienst- und Werkverträge gesetzlich genauer definiert werden.
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Flüchtlinge und Arbeitsmarkt
Flüchtlinge und Arbeitsmarkt
Seit Jahren beklagen Arbeitgeber der unterschiedlichsten Branchen einen Mangel an geeigneten Fachkräften. Zugleich bringt die derzeitige Flüchtlingswelle tausende von potentiellen Arbeitskräften ins Land. Dies kann eine große Chance für beide Seiten sein. Wie aber finden Flüchtlinge und Arbeitgeber zusammen? Welche Hürden sind zu nehmen? Einige der wichtigsten Fragen wollen wir nachfolgend beantworten.
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Antworten zur Leiharbeit
Antworten zur Leiharbeit
Leiharbeit war und ist noch immer eine vieldiskutierte Arbeitsform. Jedem wird der Ausruf „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ der DGB-Kampagne noch in den Ohren klingen. Doch was ist dran an der Forderung und wie funktioniert Leiharbeit überhaupt? Diese Fragen werden bei den allgemeinen Diskussionen über höhere Löhne oft nicht angesprochen. Häufig fallen auch die Vorteile, die Leiharbeit bietet, unter den Tisch.
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Muster: Freier Mitarbeitervertrag
Muster: Freier Mitarbeitervertrag
FREIER MITARBEITERVERTRAG
Zwischen
..................................................... (Name,Anschrift)
- im folgenden Auftraggeber/-in genannt -
und
..................................................... (Name,Anschrift)
- im folgenden Auftragnehmer/-in genannt -
wird Folgendes vereinbart:
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Neue Elternzeit- und Elterngeldregelung
Neue Elternzeit- und Elterngeldregelung ab 1. Juli 2015
Zum 1. Juli 2015 werden neben der Neuregelung des Elterngeldes durch das ElterngeldPlus weitere Änderungen zur Elternzeit in Kraft treten. Es wird dann möglich sein, die Elternzeit in drei – statt bisher nur zwei - Blöcke aufzuteilen.
Die Neuregelungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden für Eltern gelten, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wird.
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Praktikum und Mindestlohn
Die wichtigsten Punkte zu Praktikum und Mindestlohn
Kaum ein Designer hat seine Agentur-Laufbahn ohne ein Praktikum begonnen, kaum ein Texter, der nicht als Praktikant seine ersten professionellen Schritte gemacht hat.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Nach langer Krankheit zurück in den Job - 10 Tipps zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Ein Burnout, ein Unfall mit Folgen, eine langwierige Krankheit – für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, die innerhalb eines Jahres (12 Monate) länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, schreibt das neunte Sozialgesetzbuch, § 84 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM ) vor. Beschäftigte haben ein Recht auf diesen Prozess, um die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
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Alkohol am Arbeitsplatz
Alkohol am Arbeitsplatz - ein Dauerbrenner
2 In Bayern ist die Maß zu Mittag ein Grundrecht. In Skandinavien wird erwartet, dass der Chef an Betriebsfeiern betrunkener als seine Angestellten ist. Und auf den Geburtstag wird mit einem Gläschen Sekt angestoßen. Diese Beispiele zeigen, dass Alkohol wie auch im "echten Leben" am Arbeitsplatz ein umstrittenes Thema ist.
Die Kanzlei Mayr & Mayr hat im Folgenden überblicksartig dargestellt, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Hinblick auf Alkoholkonsum im Arbeitsverhältnis haben.
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Soziale Netzwerke
Das arbeitsrechtliche Problemfeld der sozialen Netzwerke
Soziale Netzwerke beschäftigen zunehmend die deutschen Arbeitsgerichte. Nicht nur die Nutzung während der Arbeitszeit, sondern auch verschiedenste Postings von Mitarbeitern werden zum Anlass von Kündigungen genommen. Doch wo verlaufen die zulässigen rechtlichen Grenzen? Welche Gefahren bergen Lästereien über den Chef oder Veröffentlichungen während der Krankmeldung?
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Umgang mit sozialen Netzwerken
10 Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken aus arbeitsrechtlicher Sicht
Facebook, twitter, xing oder andere soziale Netzwerke haben längst im Arbeitsleben ihren festen Platz gefunden. Damit gehen zwangsläufig eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen einher. Um den Umgang am Arbeitsplatz mit diesen Medien zu vereinfachen, geben wir "10 Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken".
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Beispiel: Kostenangebot
Beispiel: Kostenangebot
Eine der wichtigsten Waffen im Arsenal eines Freelancers ist das wasserdichte und vom Kunden unterschriebene Kostenangebot. Es fungiert als Briefing-Bestätigung, Terminplan und Vertrag. Ohne dieses unterschriebene Angebot gibt es oft Ärger. Einfach weil Freelancer und Auftraggeber das Briefing unterschiedlich interpretieren. Egal wie gut man sich mit dem Auftraggeber versteht, anfangen sollte man immer erst dann, wenn das unterschriebene Angebot vorliegt.
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Elterngeld für Selbständige
Elterngeld für Selbständige
Alle Eltern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, haben Anspruch auf Elterngeld. Davon sind auch selbständig Tätige erfasst.
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Sommerzeit ist Urlaubszeit
10 Tipps zum Urlaub - Sommerzeit ist Urlaubszeit
Sommerzeit ist Urlaubszeit - Anlass, um das Thema Urlaub im Arbeitsrecht genauer zu beleuchten und Ihnen die Tipps zu geben, die einen angenehmen Urlaub aus arbeitsrechtlicher Sicht garantieren.
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Übergang in das Rentenalter
10 Tipps zum Übergang vom Erwerbsleben in das Rentenalter
Seit dem 1. Januar 2012 wird die Rente mit 67 schrittweise eingeführt: wer 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, für die Jahrgänge nach 1964 gilt dann die volle Verlängerung der Lebensarbeitzeit. In der heftigen Diskussion bleiben arbeitsrechtliche Aspekte jedoch meist unbeachtet.
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Mutterschutz und Elternzeit
Wichtiges zum Mutterschutz und zur Elternzeit
Im Zusammenhang mit dem Mutterschutz und der Inanspruchnahme der Elternzeit ergeben sich in der Praxis immer wieder Fragen bei der Umsetzung. Auf einige dieser Fragen wird im Folgenden eingegangen:
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Befristetes Arbeitsverhältnis
10 Tipps zur Befristung von Arbeitsverhältnissen
Fehler in der Befristung führen unweigerlich zu einem Dauerarbeitsverhältnis!
Die befristete Einstellung ist in Zeiten der wirtschaftlichen Erholung tägliche Praxis in Unternehmen und Agenturen geworden. Die Mehrzahl der Befristungen erfolgt auf Zeit und ohne besonderen Grund. Dies ist grundsätzlich maximal bis zu einer Dauer von 2 Jahren möglich. Daneben ist eine Befristung gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber auch aus besonderen Gründen wie Vertretungen oder bei vorübergehendem Bedarf möglich. Allerdings treten beim einen wie beim anderen in der Praxis Fragen auf. Im folgenden geht es im wesentlichen um die Befristung ohne Sachgrund.
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Whistleblower Urteil
"Whistleblower" bekommt Recht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt Berliner Altenpflegerin Recht, die ihren Arbeitgeber Vivantes wegen Missständen in einem Pflegeheim angezeigt hatte. Der Whistleblower ist in den letzten Jahren zu einem arbeitsrechtlichen Begriff geworden, der insbesondere kündigungsrechtlich relevant ist. Ein Whistleblower ist ein Arbeitnehmer, der Missstände wie illegales Handeln (z. B. Korruption, Steuerhinterziehung) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz erfährt, an die Öffentlichkeit bringt. Verschiedene Skandale wie z.B. um Gammelfleisch, die fehlerhaften Statistiken der Bundesagentur für Arbeit oder Korruptionsvorfälle in der deutschen Industrie wären ohne Whistleblower nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Die jeweils handelnden Personen haben noch mehr gemeinsam: sie haben ihren Arbeitsplatz verloren.
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Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit
Agenturen und andere Arbeitgeber, die überwiegend freie Mitarbeiter anstellen, sehen sich immer wieder mit dem Problem der Scheinselbstständigkeit konfrontiert. Vermeintliche Vorteile der selbstständigen Beschäftigung auf Auftraggeberseite sind hohe Flexibilität, Wegfall des Arbeitnehmerkündigungsschutzes und Einsparung von Lohnnebenkosten, können aber schnell ins Gegenteil umschlagen. Im schlimmsten Fall - bei hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen - existenzbedrohend für das Unternehmen sein, wenn bei einer Betriebsprüfung nachträglich festgestellt wird, dass die vermeintlich freien Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer, also nur "scheinselbstständig" sind.