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Schutz von Werbeslogans
Kein Urheberrechtsschutz für den Slogan „Wenn das Haus nasse Füsse hat“
Ein guter Werbeslogan fällt nicht vom Himmel. Auch für sehr kreative Texter kann die Findung eines aussagestarken Slogans eine sehr harte Nuss bedeuten. Einmal gefunden, kann ein packender Slogan ein sehr wertvoller Bestandteil der Corporate Identity eines Unternehmens sein. Umso spannender erweist sich die Frage, ob ein Werbeslogan oder Claim vor Nachahmungen durch andere Marktteilnehmer geschützt werden kann.
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Urheberschutz Literatur
Isolierter Urheberschutz von literarischen Figuren
Bekannte Figuren aus Literatur und Film sind auch in der Werbung beliebte Sympathieträger und oft Aufhänger für originelle Kampagnen. Die Frage ist allerdings, wie frei Unternehmen in der Verwendung dieser Figuren sind. Denn auch ein einzelner Charakter eines Sprach-, Bild- oder Filmwerks kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen und die Nutzung seiner Darstellung so ggf. von der Einwilligung des Berechtigten abhängig sein.
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Abmahnung oder Rechnung
Abmahnung oder Rechnung - Fallstricke bei selbst gebastelten Abmahnungen
Rechteinhaber wachen über ihre Rechte in den letzten Jahren immer intensiver und sensibilisierter. Schnell kann es passieren, dass eine Abmahnung ins Haus flattert und man sich die Frage stellt, wie man hierauf reagieren muss. Nicht selten werden hier Fehler gemacht, indem der Abgemahnte gar nicht reagiert oder ungeprüft alles unterschreibt (siehe auch unsere kostenfreie Publikation zu diesem Thema unter www.karstenundschubert.de.
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Marken in Referenzen
Darstellung von Marken in Referenzen und Arbeitsproben
In diesem Monat stellen wir ein aktuelles Urteil des LG Berlin vor, das unsere Kanzlei für einen Designer erwirkt hat. In dem Fall ging es um die für Designer spannende Frage, ob man im Rahmen seiner Referenzen mit Designleistungen aus früheren Aufträgen werben darf, wenn hierbei die Marken des Auftraggebers wiedergegeben werden. Für die Akquise von Neukunden ist der Ausweis von Referenzen und Arbeitsergebnissen von elementarer Bedeutung; sie sind der beste Nachweis für die Vertrauenswürdigkeit und die Qualität der eigenen Leistungen. Gerade wenn es um starke Marken geht, an denen man gearbeitet hat, profitiert der Designer oder Markengestalter durch seine Referenzen natürlich auch vom Werbewert dieser Marke. Kann dies verboten sein?
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Markenansprüche
Ein T(h)or wer hier an marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche denkt?
Mitte August 2010 entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth darüber, ob die Marke "Thor Steinar" und die dazugehörigen Bildmarken durch die Verwendung des Markennamens "Storch Heinar" sowie der satirisch an die Bildmarken von "Thor Steinar" angelehnten Motive verletzt werden. "Thor Steinar" stellt insbesondere Bekleidungsstücke her. Den Markenzeichen haftet der Ruf an, dass sie rechtsradikale Käuferkreise ansprechen. Sie sind daher Gegenstand politischer Diskussionen und der Beobachtung durch den brandenburgischen Verfassungsschutz. Die Bildmarken bestehen aus einem dunkel gehaltenen Wappenfeld mit einem weißen "X" als Kreuz, welches im oberen und unteren Teil jeweils einen weißen Punkt enthält. Die Wortmarke lautet "THOR STEINAR". Der Markeninhaber ging gerichtlich gegen die Verwendung des Wortes "Storch Heinar" und des Bildzeichens mit einem Storch im Wappen, dessen Körperform an ein X erinnert, auf den Produkten seines Mitbewerbers vor.
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Designmarkenanmeldung
Sinn und Unsinn einer Markenanmeldung für Printdesigns
Designs, Schriftzüge und Bildmotive, die von Produktherstellern auf T-Shirts, Tassen usw. aufgedruckt werden, haben neben ihrer dekorativen Funktion häufig einen Wiedererkennungswert, der den interessierten Käuferkreis auf die Herkunft des Artikels schließen lässt. Wir möchten uns heute mit der Frage auseinandersetzen, wann eine Markenanmeldung für Printdesigns sinnvoll ist. Denn Sinn macht das natürlich nur, wenn als Konsequenz den Konkurrenten untersagt werden kann, Produkte mit ähnlichen oder identischen Designs zu vertreiben.
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Veröffentlichung: Referenzen
Die Veröffentlichung von Referenzen und Arbeitsergebnissen für die Eigenwerbung
Für die Akquise von Neukunden ist der Ausweis von Referenzen und Arbeitsergebnissen für Freelancer und Agenturen von elementarer Bedeutung, sie sind der beste Nachweis für die Vertrauenswürdigkeit und die Qualität der eigenen Leistungen. Die Nennung von Referenzkunden und die Veröffentlichung der eigenen Leistungsergebnisse kann jedoch problematisch sein, wenn eine vertragliche Vereinbarung entgegensteht oder die Rechte an den Leistungsergebnissen nicht mehr beim Freelancer oder der Agentur liegen.
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Namensnennungsrecht
Das Namensnennungsrecht des Urhebers
Der Urheber eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes hat das Recht auf "Anerkennung der Urheberschaft". Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist (§ 13 UrhG). International üblich, aber keinesfalls zwingend, ist hierfür der Copyright-Vermerk nach dem Muster "© 2008 Vorname Name". Umgekehrt kann der Urheber auch auf den Copyright-Vermerk verzichten oder es einer anderen Person, z.B. einem Exklusivlizenznehmer, gestatten, den Copyrightvermerk auf die eigene Person auszustellen. Darüber hinaus hat der Urheber das Recht, Änderungen des Werks oder seines Titels zu untersagen. Auch auf dieses Recht kann der Urheber wirksam verzichten.
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Urheberrechtlicher Schutz
"Mauerblümchen sucht Fels in der Brandung..." - Urheberrechtlicher Schutz von Heiratsannoncen
Wir beginnen diesen Beitrag mit den besten Wünschen zum Neuen Jahr 2009! Gute Wünsche in beruflicher sowie privater Hinsicht erhält man in diesen Tagen von allen Seiten. Zum privaten Glück zählen die meisten in erster Linie eine glückliche Partnerschaft oder Ehe. Daher mag für manchen das Neue Jahr unter dem Motto "Neues Jahr - Neues Glück - Neue Liebe" stehen.
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Rechtsverletzung an Marken
Umbasteln von Designprodukten - Rechtsverletzung an Motiven und Marken?
Selbstgebasteltes ist bei einigen Müttern und Vätern immer noch ein beliebtes Weihnachtsgeschenk, auch wenn die lieben Kleinen bereits die 30 weit überschritten haben. Die etwas altersgemäßere und höher entwickeltere Variante des Selberbastelns hat mit Laubsägearbeiten und Origami-Werken nichts mehr zu tun, sondern greift auf Designprodukte zurück. Ganz im Geiste des