© pic by shutterstock.com/ wavebreakmedia

Jobsharing: Aus eins mach zwei

Nicht alle wollen in Vollzeit arbeiten, aber was wenn zwei Personen zusammen einen Job ausfüllen? Dann sind wir beim Jobsharing. Was das spannende Konzept beinhaltet und wie es funktioniert, zeigen wir hier. 

Keine halben Sachen – aber voller Einsatz

Sharing is caring, heißt es so schön. In diesem Sinne wäre Jobsharing also eine Art der Fürsorge. Doch für wen? Zum einen für die Mitarbeitenden, denn nicht alle wollen oder können in Vollzeit arbeiten. Zum anderen aber auch für Arbeitgeber, denn manche Aufgaben brauchen eine 100%-Besetzung. Wie beide Positionen zusammenkommen? Das ist, zumindest theoretisch betrachtet, ziemlich einfach: Mehrere Personen teilen sich einen Job. In der Regel sind es zwei, die im Tandem auf einem Job arbeiten. Ganz so wie die Doppelspitze einer Partei. In der Praxis kommen natürlich einige Fragen auf: Wie sieht es rechtlich aus? Was ist mit Kündigungsschutz? Und wie setzt man das im Arbeitsalltag um? Das haben wir uns genauer angeschaut. 

Was ist Jobsharing genau?

Der Begriff Arbeitsplatzteilung (wie Jobsharing auf Deutsch heißt) drückt es schon ziemlich gut aus. Zwei oder mehr Arbeitnehmende teilen sich eine Stelle. Ein gängiges Verhältnis sind beispielsweise Modelle die 50:50 funktionieren und bei denen zwei Arbeitnehmende eine Stelle zu jeweils zur Hälfte ausfüllen. Aber je nach Betrieb und Aufgabenstellung sind auch andere Verhältnisse möglich. So könnte eine Stelle im Office Management zum Beispiel im Verhältnis 75:25 aufgeteilt sein und eine der Personen hätte damit nur einen Arbeitstag pro Woche. Oder zwei Grafiker*innen teilen sich eine Stelle mit jeweils 60%, wobei die gesamte Stelle 120% betragen würde – und damit einem höheren Workload entspräche. 

Letztlich gibt das Jobsharing als Werkzeug keine Grenzen vor, es eröffnet aber viele Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Jobsharing um zwei Teilzeitverträge. Die entsprechenden Änderungen im Arbeitsrecht gab es bereits im Jahr 1983 – damit ist Jobsharing eigentlich ein alter Hut, oder? Nicht ganz, denn trotz der rechtlichen Grundlagen und der Forcierung von Teilzeitarbeit vor rund 30 Jahren, erlebt Jobsharing gerade immer mehr Beliebtheit. Das hängt unter anderem mit neuen Arbeitnehmendengenerationen zusammen, die einen komplett anderen Blick auf Arbeit mitbringen. Das hängt auch mit neuen Lebensmodellen zusammen – und wie wir dieses Jahr mit der Pandemie lernen durften, ist ein resilienter und anpassungsfähiger Arbeitgeber klar im Vorteil. 

Jobsharing im Unterschied zu Teilzeit

Der Unterschied zu Teilzeit liegt beim Jobsharing ganz klar in der Stelle selbst. Damit sind zwar die einzelnen Beschäftigten weniger als Vollzeit angestellt, aber insgesamt wird der Job komplett ausgefüllt. Wie oben beschrieben, kann eine Stelle sogar mehr als Vollzeit aufgesetzt sein. Durch das Jobsharing ergeben sich aber neue Aufgaben für die Arbeitnehmenden: Rein rechtlich sind sie dazu angehalten sich auf einen gemeinsamen Arbeitsplan (und damit auch Urlaubspläne) zu einigen. Zugleich sind aber beide (oder auch alle) durch den Kündigungsschutz individuell geschützt, das heißt beide schließen ein vertragliches Verhältnis mit dem Arbeitgeber, inklusive aller Vorteile. 

Hinzu kommt, dass alle Jobs teilbar sind, bis hoch in Führungspositionen. Durch die größere Eigenverantwortung ist die Kommunikation im Jobsharing-Team sehr wichtig. Je nach Aufgabenverteilung kommen neue Aufgaben hinzu, die in einem alleine ausgeführten Job so nicht präsent wären. Hier wird der Dialog wichtig. Während manche Jobs einfach zeitlich aufgeteilt werden können, verlangen andere das gemeinsame Verantworten von Projekten und Stakeholdern. Das Austarieren dieser neuen Aufgaben bringt aber auch neue Freiheiten mit: Der Austausch kann neue Ideen hervorbringen, gemeinsame Lösungsansätze können ganz neue Perspektiven eröffnen. 

Vorteile und Nachteile: Worauf beim Jobsharing achten

Sollen wir jetzt alle unsere Jobs einfach aufteilen? Natürlich nicht, denn wie immer, ist nicht jede (nicht ganz so neue) Idee was für alle. Wer sich mit Team-Arbeit schwer tut, dem wird das Jobsharing vielleicht schwerer fallen. Auch wer eine steile Karriere geplant hat, wird im Jobsharing wohl weniger schnell durch die Titel springen können. Jobsharing ist ganz klar eine Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmende neue Verhältnisse zu schaffen. Die Flexibilisierung, die mit der Arbeitsplatzteilung einhergeht, schlägt sich nicht im Verlust von Arbeitskraft nieder. Im Gegenteil: Jobsharing kann auch bedeuten, das ganz neue Lösungsansätze aufkommen und Projekte ganz anders aufgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitgeber: Das hohe Maß an Eigenverantwortung in dieser Art der Beschäftigung bedeutet nicht zwingend mehr bürokratischen Aufwand. Wer sich also für Jobsharing entscheidet, der muss sich das natürlich gut überlegen, aber zugleich ist es sehr wahrscheinlich, dass die, die mit dem Gedanken spielen, auch das richtige Set an Skills mitbringen. Auf Jobsharing muss man sich einlassen wollen, aber es ist mit Sicherheit eine positive Erfahrung. 

Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Apply to DESIGNERDOCK!

Abonnieren Sie unseren Newsletter

WIR FREUEN UNS VON DIR
ZU HÖREN!

Kontaktiere uns ganz einfach über unsere Formulare, per E-Mail oder einen Anruf.