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Kassensturz: Steuern im Corona-Jahr

Home-Office, Kurzarbeit – was bedeutet das für die Steuer 2020. Karin Hoppmann vom Designerdock-Standort Berlin hat für euch recherchiert.

Und plötzlich ging es doch. Vor Corona wurde in vielen Unternehmen und Agenturen zwar gerne von New Work gesprochen, mit einer Öffnung gen Home-Office jedoch noch gerungen. Dann kam die Pandemie. Jeder zweite Beschäftigte in Deutschland arbeitete laut Digitalverband Bitkom im Frühling mit einem Mal komplett oder teilweise zu Hause. Bis es überhaupt wieder möglich ist, dass die gesamte Belegschaft im Büro arbeiten kann, wird es noch dauern. Mit dem ersten Schock, den wegbrechenden Aufträgen und Etats stellten viele Unternehmen und auch Agenturen auf Kurzarbeit um. Im April 2020 erhielten der Agentur für Arbeit zufolge 6,01 Millionen Beschäftige Kurzarbeitergeld, im Juli 2020 4,24 Millionen und im August 2020 2,58 Millionen.

Corona hat die Arbeit von ziemlich vielen Menschen auf den Kopf gestellt und wirkt sich auch auf die Steuern aus. Denn Home Office kann Änderungen im Steuerbescheid nach sich ziehen, Kurzarbeit: in jedem Fall.

Kann ich die Arbeit aus dem Home-Office steuerlich absetzen? Jein!

Unter bestimmten Umständen kann die Arbeit aus dem Home-Office steuerlich abgesetzt werden. Dafür muss sich das Home-Office zuallererst in einem separaten Raum mit entsprechender Büroeinrichtung befinden. Dieser Raum darf zudem nicht privat genutzt werden. Nur dann zählt ein Arbeitszimmer als Arbeitszimmer. Wer sich also eine Arbeitsecke im Wohnzimmer eingerichtet hat oder am Küchentisch arbeitet, hat eigentlich keine Chance, ein Arbeitszimmer, auch nicht anteilig, abzusetzen. Für das Corona-Jahr hat die Politik eine Ausnahmeregelung geschaffen. Dazu weiter unten mehr.

Das nächste Kriterium ist, dass kein anderer Bildschirmarbeitsplatz vorhanden sein darf. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitgeber sagt: Liebe Mitarbeiter*innen, aufgrund von Corona kann ich euch keinen Arbeitsplatz im Büro (oder nicht in vollem Umfang) zur Verfügung stellen. Ihr müsst remote arbeiten. Dies ist eine Anordnung.

Wenn das Home-Office nun „der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit“ ist, können alle Kosten für das separate Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Das trifft zu, wenn man durchgängig und längerfristig im Heimbüro arbeitet und sich nur etwa einmal in der Woche im Betrieb blicken lässt. Anteilig – bis 1250,00 EUR – kann ein Arbeitszimmer abgesetzt werden, wenn „nicht die gesamte berufliche und betriebliche Tätigkeit“ von hier „ausgeübt wird, aber für die konkrete, z. B. berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Dies ist mitunter der Fall, wenn man überwiegend, etwa drei von fünf Tagen im Home-Office arbeitet.

Nun zu der Ausnahmeregelung: Da sehr, sehr viele Menschen in diesem Jahr im Home-Office arbeiten mussten, ohne über großzügige räumliche Möglichkeiten zu verfügen, plädierten mehrere Bundesländer im Bundesrat für eine Home-Office-Pauschale. Die Bundesregierung hat sich Ende November auf eine Pauschale von 5 € pro Tag und maximal 600,00 EUR für das gesamte Jahr geeinigt. Durch diese Pauschale profitieren auch die Menschen, die von zu Hause arbeiten und kein eigenes Arbeitszimmer haben. Ob die Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1000,00 EUR gewährt wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar.

Vier Wände, aber kein eigenes Arbeitszimmer? Diese Kosten könnt ihr dennoch geltend machen

Was alle Menschen, die in diesem Jahr zu Hause gearbeitet haben, absetzen können sind beispielsweise Telefonkosten bis zu einer monatlichen Pauschale von 20,00 EUR. Oder Arbeitsmittel wie etwa einen Arbeitsstuhl, ein Regal, einen Laptop oder Bürobedarf.

Kurzarbeitergeld – Die Steuererklärung wird Pflicht

Wer Kurzarbeitergeld erhält, und zwar mehr als 410,00 EUR im Jahr, muss eine Steuererklärung einreichen. 

Unter Umständen kann es zu einer Steuerrückzahlung, aber auch zu einer Steuernachzahlung kommen. Und das ist der Grund: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass zur Ermittlung des Steuersatzes das Kurzarbeitergeld zum Gehalt addiert wird. So zahlt man zwar nur Steuern auf das Gehalt, eventuell jedoch einen höheren Steuersatz als man üblicherweise für das Einkommen ohne Kurzarbeitergeld zahlen würde.

Quellen

Home-Office: 

Kurzarbeitergeld:

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