Künstlersozialkasse – Mythos und Wirklichkeit

„Achso, ich dachte das wäre eine Krankenversicherung!“ So oder so ähnlich macht sich vielfach Erstaunen breit, wenn eine Idealvorstellung der Realität weicht. Nichts scheint die Gerüchteküche mehr anzuheizen als eine kleine Wilhelmshavener Behörde an der Deutschen Nordseeküste. Die Rede ist von der „Künstlersozialkasse“, auch kurz „KSK“ genannt. 

Nach dem Ende der 20jährigen christdemokratischen Ära und der damit verbundenen Fokussierung auf das Wiederbeleben der Deutschen Marktwirtschaft unter Ludwig Erhardt, sollte nun etwas für die Außenwirkung der „neuen, geläuterten Deutschen“ getan werden. Kunst und Kultur sollte finanzielle Unterstützung finden.

Die Künstlersozialkasse sucht weltweit ihresgleichen. In keinem anderen Land erhalten Künstler eine ähnliche Unterstützung zur Absicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 

Wer zum Kreis der Mitglieder gehören möchte, muss selbständig und als Freiberufler tätig sein. Gewerbetreibende oder Handwerker finden also keinen Zugang. 

Als sogenanntes „freiwilliges Mitglied“ einer gesetzlichen Krankenkasse werden monatliche Beiträge zwischen 170€ und 770€ fällig. Freiwillig, weil die Wahl einer privaten Krankenversicherung alternativ möglich ist, der oder die Versicherte aber freiwillig in der Gesetzlichen bleibt. Von dieser Wahlfreiheit Gebrauch zu machen und in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte wohl überlegt sein und ist unter Umständen ein weiterer Bund für’s Leben. Der vermeintliche Vorteil der niedrigeren Beiträge der privaten Kassen schrumpft mit den Jahren sehr schnell. Die Beiträge steigen seit Jahren rasant und unabsehbar. Ein Zurück aus der Privaten gibt es nur mit wenigen Ausnahmen und ist darüber hinaus nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Wer nun als Freiberufler den siebenseitigen Antrag an die Künstlersozialkasse schickt, geht davon aus, nach Aufnahme einen geringeren Beitrag zu zahlen. Selbst wenn er zusätzlich in die gesetzliche Rente einzahlt.

Etwa 75€ pro Monat ist derzeit der geringste Beitrag. Verlockend, angesichts der durchschnittlich ca.390€, die als freiwilliges Mitglied außerhalb der KSK allein nur für die Krankenkasse zu zahlen sind.

Auf einen 4 Monate dauernden Antragsprozess sollte jeder eingestellt sein. Es ist der Beweis zu führen, künstlerisch tätig zu sein und damit auch ein Einkommen von mehr als 3.900€ pro Jahr erzielen zu können. Einkommen ist dabei als der erwirtschaftete Gewinn zu verstehen. 

Manche Rückfragen zum Antrag lassen dabei die Vermutung zu, dass nicht etwa nach Gründen für eine Aufnahme gesucht wird, sondern vielmehr nach Informationen, die eine Ablehnung ermöglichen. Dies wird vielfach unterschätzt. Im guten Glauben werden häufig zu viele Unterlagen präsentiert, die im Detail dann zu einer Ablehnung führen können.

Wer nach ein oder zwei Rückfragen dann endlich den Mitgliedsbescheid erhält, dessen Status wandelt sich dann vom sogenannten „freiwilligen“ Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein „gesetzliches“ sprich pflichtversichertes Mitglied. Die Begründung: Man fällt nun unter den Schutz des Künstlersozialversicherungsgesetzes und wird versicherungstechnisch ähnlich wie ein Angestellter behandelt.

Ein Grund, warum die KSK Neuaufnahmen zurückhaltend behandelt, ist der zur Verfügung gestellte Etat.

Dieser wird zum größten Teil aus Steuergeldern finanziert, zum anderen aus der sogenannten Künstlersozialabgabe in Höhe von derzeit 5,2% vom Honorar der Künstler. Diese Abgabe zahlen alle Auftraggeber von Künstlern oder Publizisten, unabhängig davon ob eine Mitgliedschaft des Beauftragten in der KSK besteht oder nicht. 

Der Grund für die hoch-komplizierte Antragstellung ist: Jedes Mitglied der KSK belastet das Budget. Je höher der jeweilige, monatliche Beitrag für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ist, der durch eine jährlich übermittelte Gewinnprognose des Künstlers festgelegt wird, umso größer die „Belastung“. Den nahezu gleichen Anteil, den ein Mitglied zahlt, zahlt dann auch die KSK in die Sozialversicherung. Sprich: Wer wenig zahlt, belastet  den KSK-Etat auch weniger.

Jedes Jahr aufs Neue wird an der Institution KSK gerüttelt und der Ruf nach Abschaffung wird laut. In Zeiten von Subventionsabbau steht die Künstlersozialkasse also immer auf tönernen Füßen. Trotz aller Polemik sind sich aber auch die Kritiker der Tatsache bewußt, dass nach Abschaffung der KSK ein hoher Prozentsatz der rund 180.000 Mitglieder angesichts dann fällig werdender „regulärer“ Beiträge auf Sozialleistungen angewiesen wären. 

Wer sich eingehender mit der Künstlersozialversicherung auseinandersetzen möchte oder die Haare bei der Antragsstellung rauft, melde sich gerne jederzeit bei Andreas Bayer von inbound media. Er bietet Hilfestellung wie auch Unterstützung rund um die KSK in Berlin und bundesweit.

Andreas Bayer
www.inboundmedia.de

questions(at)inboundmedia(dot)de
Hobrechtstr. 18, 12047 Berlin

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