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Mindestlohn

Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt im Moment bei 8,84 EUR. Der Mindestlohn hat zwar bei vielen Beschäftigten zu höheren Löhnen geführt. Dennoch reicht dieser nicht aus, um ein existenzsicherndes Leben zu gewährleisten.

Nach dem Mindestlohngesetz wird alle zwei Jahre eine Anpassung vereinbart. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Gewerkschaften, Arbeitgebervertretern und Wissenschaftlern zusammensetzt, hat am 26. Juni 2018 der Bundesregierung ihren neuen Vorschlag zur Festsetzung des Mindestlohnes für das Jahr 2019/2020 unterbreitet. Sie hat eine Anhebung in zwei Stufen empfohlen. 

Zum 1. Januar 2019 soll der derzeitige Mindestlohn von 8,84 Euro auf 9,19 Euro steigen und im Jahr 2020 nochmals auf 9,35 Euro angehoben werden. Diese Werte entsprechen exakt dem rechnerischen Wert, den das Statistische Bundesamt für Lohnentwicklung vorgeschlagen hat. Die Bundesregierung muss die Empfehlung der Kommission zwar noch per Verordnung umsetzen, aber im Normalfall folgt die Bundesregierung der ausgesprochenen Empfehlung. 

Wo gilt der Mindestlohn 

Der Mindestlohn gilt nicht für freie Mitarbeiter. Er gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die über 18 Jahre alt sind und in allen Branchen. In einigen Branchen gibt es auch allgemeinverbindliche Tarifverträge, die einen höheren Mindestlohn vorschreiben. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Saisonarbeiter, für die Sonderregelungen existieren. Der Mindestlohn gilt auch nicht für Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, für Jugendliche unter 18 Jahren, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und für Praktikanten. Als Praktika gelten Pflichtpraktika im Rahmen einer schulischen/hochschulischen Ausbildung oder freiwillige Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten, die der Orientierung für eine Berufsausbildung oder der Aufnahme eines Studiums dienen. Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt der Mindestlohn nicht. 


Profiteure des Mindestlohnes

Vom Mindestlohn profitieren vor allem Arbeitnehmer in Branchen, in denen der Stundenlohn früher deutlich unter 8 Euro lag und Langzeitpraktikanten. Die Arbeitsplatzverluste, vor denen bei Einführung des Mindestlohnes 2015 gewarnt wurde, sind nicht eingetreten. Die Anzahl der Arbeitnehmer ist 2017 um 1,7 Prozent gestiegen. Auch hat die Einführung des Mindestlohnes zur Verringerung der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen beigetragen. Besonders Frauen waren vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland überdurchschnittlich von Niedriglöhnen betroffen. 

8,84 Euro - Immer noch zu gering 

Trotz erfolgreicher Einführung des Mindestlohnes im Januar 2016, reicht dieser kaum für ein Leben in der Großstadt. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat ergeben, dass ausgenommen von Leipzig, der zurzeit festgesetzte gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für ein Leben in einer Großstadt nicht ausreicht. 190.000 Vollzeitbeschäftigte mussten 2017 ihr Gehalt noch zusätzlich mit Hartz IV aufstocken. In München beispielsweise bräuchten die Vollzeitbeschäftigten einen Mindestlohn von 12,77 Euro, damit sie nicht zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Selbst in Städten wie Berlin oder Hannover, wo die Lebenshaltungskosten deutlich geringer sind als in München, müsste der Mindestlohn mindestens 9,35 Euro bis 9,79 Euro pro Stunde betragen, damit die Beschäftigten nicht auf eine zusätzliche Aufstockung angewiesen sind. Auch im internationalen Vergleich schneidet Deutschland nicht allzu gut ab. Der deutsche Mindestlohn ist niedriger als in den meisten westeuropäischen Ländern. 

Stärkere Kontrollen notwendig

Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) haben 2016 mindestens 1,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn erhalten. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind also noch immer an der Tagesordnung. Hiervon betroffen sind vor allem Minijobber, Frauen und ausländische Beschäftigte. Die bessere Kontrolle liegt dabei im Interesse Aller. Rentenversicherungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die den Mindestlohn tatsächlich zahlen. Auch in der Bevölkerung steigt das Bedürfnis nach besseren Kontrollen. 

In der Zukunft

Vor allem Sozialwissenschaftler und Politiker fordern eine bessere Anpassung des Mindestlohnes an die derzeitigen Lebensunterhaltungskosten sowie bessere Kontrollen, damit die Einhaltung des Mindestlohngesetzes garantiert werden kann. Olaf Scholz forderte seine Partei bereits Ende 2017 auf, sich für eine Steigerung einzusetzen. Er sprach sich für eine Anhebung auf 12,00 EUR pro Stunde aus.

Rechtsanwalt Benjamin Wunderle von der Berliner Kanzlei MAYR ist unser Rechtsratgeber in Sachen Arbeitsrecht.


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