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Was ist eigentlich Teilzeit, wie verbreitet ist sie und wer profitiert davon?

Teilzeit ist in der deutschen Agenturlandschaft ein nicht sehr verbreitetes Arbeitsverhältnis, doch die Nachfrage bestimmt den Markt und unsere Erfahrung zeigt, dass dies vermehrt von Arbeitnehmern gewünscht wird. Hier ein paar Antworten für alle, die das Glück haben eine Ausnahme im System zu sein oder für die, die es werden wollen.

Was bedeutet Teilzeit eigentlich? 

Ein in Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer arbeitet in der Regel 38-40 Stunden pro Woche. Der Arbeitnehmer ist in Teilzeit beschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines Vollzeitarbeitnehmers. Die wöchentliche Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag festgelegt und es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine Mindeststundenzahl bestimmt. 

Warum Teilzeit? 

Das Teilzeitmodell ist für den Arbeitgeber attraktiv, da damit häufig personelle Engpässe überbrückt werden können oder Arbeitsstellen mit einem geringen Stundenumfang besetzt werden können. Auch für Arbeitnehmer kann dieses Arbeitszeitmodell attraktiv sein. Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wächst das Bedürfnis nach mehr Zeit, um Berufs- und Privatleben besser miteinander vereinbaren zu können. Das Teilzeitmodell bietet auch die Möglichkeit neben dem Beruf an Weiterbildung teilzunehmen oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben zu können. Vornehmlich wird die Möglichkeit der Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit nach wie vor von Frauen wahrgenommen. Nach den Zahlen des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts waren im Jahr 1991 noch 2,1% der arbeitenden Männer und 30,2% der arbeitenden Frauen in Teilzeit tätig, haben sich diese Quoten bis ins Jahr 2015 auf 10,5% und 46,4% erhöht. 

Unter den Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, streben jedoch nicht alle eine Teilzeitbeschäftigung an. Mangels geeigneten und ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder sowie fehlende Dienstleistungen im Pflegebereich können einige Frauen ihrem Wunsch nach einer Vollzeitstelle nicht nachkommen. Frauen übernehmen zudem auch häufiger die Pflege von älteren Angehörigen. Sie rutschen gezwungenermaßen in eine Teilzeitbeschäftigung rein. Auch heute ist die Zahl der Männer, die mit der Familiengründung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und danach eine Tätigkeit in Teilzeit ausüben, gering. 

Welche Folgen hat Teilzeit?

Das Teilzeitarbeitsverhältnis stellt ein vollwertiges Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne dar. Es gelten dieselben Normen und erwachsen die gleichen (anteiligen) Ansprüche wie bei jedem Vollzeitarbeitsverhältnis. Das gilt auch für geringfügige Beschäftigungen. Eine Kündigung aus Anlass der Teilzeitarbeit ist verboten. Auch für den Urlaubsanspruch eines Teilzeitbeschäftigten gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie für einen Vollzeitbeschäftigen. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter fünf Tage die Woche, aber weniger Stunden am Tag, hat er dennoch einen Urlaubsanspruch im selben Umfang wie ein Vollzeitbeschäftigter. Im Urlaubsrecht bestimmt sich der Umfang der Urlaubstage danach, wie viele Tage ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Arbeitet der Teilzeitbeschäftigte jedoch nicht jeden Tag, sondern zum Beispiel nur an 3 Tagen die Woche, wird der Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlich beschäftigten Arbeitszeit angepasst. Auch bezüglich anfallender Überstunden gelten dieselben Grundsätze wie für eine Vollzeitbeschäftigung. 

Wer hat Anspruch auf Teilzeit?

Ein Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung kann aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz folgen. Eine Teilzeitbeschäftigung kann einvernehmlich zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Weigert sich der Arbeitgeber, einer Stundenminimierung zuzustimmen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zustimmung zu einer Teilzeitbeschäftigung, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und der Arbeitnehmer dem Betrieb seit mehr als 6 Monaten angehört. 

Der Arbeitgeber kann der Teilzeitbeschäftigung widersprechen, wenn ihr betriebliche Gründe entgegenstehen. Diese sind allerdings sehr eng zu verstehen. Nur wenn eine Teilzeitbeschäftigung unmöglich ist (was so gut wie nie der Fall ist), darf sich der Arbeitgeber auf dieses Recht berufen.

Streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Genehmigung von Teilzeit, muss der Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Verweigerung vorgehen. 

Wie wird Teilzeit richtig beantragt?

Beschäftigte müssen die Teilzeit drei Monate vor dem gewünschten Termin beim Arbeitgeber anzeigen. Die Beantragung ist formlos möglich. Um das Teilzeitverlangen im Streitfall nachweisen zu können ist aber zumindest eine E-Mail sinnvoll.

Gibt es ein Rückkehrrecht in Vollzeit?

Ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit gibt es nicht. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, den Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmer, der den Wunsch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit angezeigt hat, bei Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung vorrangig zu berücksichtigten. Die Beweislast für die gleiche Eignung trägt der Arbeitnehmer. Aufgrund der sehr allgemein formulierten Voraussetzungen wird es dem Arbeitnehmer meist nicht gelingen zu zeigen, dass die Voraussetzungen zu seinen Gunsten greifen. Deshalb gelingt es dem Teilzeitbeschäftigten meist nicht ohne weiteres in eine Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren. 

Auch das Vorhaben der letzten Legislaturperiode, ein gesetzliches Rückkehrrecht von Teil- auf Vollzeit zu schaffen, ist vorerst gescheitert. Ein solches Rückkehrrecht unter bestimmten Voraussetzungen ist auch im neuen Koalitionsvertrag vorgesehen. Ob es diesmal etwas wird, muss aber wohl noch abgewartet werden.

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