Eine der wichtigsten Waffen im Arsenal eines Freelancers ist das wasserdichte und vom Kunden unterschriebene Kostenangebot. Es fungiert als Briefing-Bestätigung, Terminplan und Vertrag. Ohne dieses unterschriebene Angebot gibt es oft Ärger. Einfach weil Freelancer und Auftraggeber das Briefing unterschiedlich interpretieren. Egal wie gut man sich mit dem Auftraggeber versteht, anfangen sollte man immer erst dann, wenn das unterschriebene Angebot vorliegt.
Ein Angebot könnte so aufgebaut werden:
1. Projektbeschreibung
(so detailliert wie möglich)
2. Projektaufteilung
Aufteilung in Phasen (z.B. Entwurf + Präsentation, Korrekturen und schriftliche Abnahme)
3. Terminierung
Es muss nicht zu jeder Phase einen festen Termin geben, zu welchem die Abnahme erfolgt sein muss. Wenn der Kunde es wünscht, dann kann hier ein Zeitplan in Tagen oder Wochen aufgestellt werden und ein Datum zur Gesamtfertigstellung benannt werden. Allerdings haftet der Auftragnehmer für die Folgeschäden, welche aus einer Verzögerung herrühren könnten! Daher sollten Termine sehr sorgfältig überlegt sein. Es sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich bei einer Verzögerung durch die Übergabe von notwendigen Unterlagen der Fertigstellungstermin entsprechend verschieben wird. Auch für die Angebotsannahme sollte eine Frist gesetzt werden. Denn andernfalls nimmt der Auftragnehmer das Angebot zu einem Zeitpunkt an, wonach die Termine nicht mehr haltbar sind oder sich die Preise bereits geändert haben.
4. Honorar
Jeder Phase sollte ein Honorar zugeordnet sein. Das ist wichtig für Zwischenrechnungen und auch für den Fall, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird. Zusätzlich muss festgelegt werden, welche Nutzungsrechte im Preis enthalten sind (bundesweit, europaweit etc.).
5. Weitere Nutzungsrechte
Bei einem erweiterten Einsatz der Kreation (z.B. international), fallen zusätzliche Nutzungsrechte an, die zu einem branchenüblichen Honorar berechnet werden.
6. Autorenkorrektur
Der Stundensatz für zusätzliche Korrekturdurchgänge sollte festgelegt werden.
7. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten (Kurierfahrten etc.) werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Es gibt aber auch die Möglichkeit hier eine Pauschale festzulegen, so z.B. 5% von der Gesamtauftragssumme.
8. Frühzeitige Beendigung
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die Honorare der bereits abgeschlossenen Phasen in voller Höhe zu berechnen. Für die noch offenen Phasen wird das zukünftige Honorar ebenfalls fällig. Es ist aber abzuziehen, was an Aufwendungen erspart wurde. Somit ist im Fall der vorzeitigen Beendigung der Reingewinn durch den Auftraggeber für die offenen Arbeiten zu erstatten (§ 649 BGB). Der Auftragnehmer dagegen kann den Vertrag nicht ohne weiteres kündigen. Hier müssen schon besondere Gründe vorliegen.
9. Änderungen
Ein Hinweis, dass alle Änderungswünsche schriftlich geliefert werden müssen, ist im Streitfall sehr hilfreich.
10. Schweigepflicht
11. Zahlungsziele
Abgeschlossene Phasen sollen fristgerecht nach Rechnungseingang bezahlt werden. Bezahlt der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, kann der Freelancer weitere Abgabetermine entsprechend verschieben oder bei weiterem Ausbleiben der Abschlagsrechnung auch die nächste Tätigkeit bzw. Herausgabe von Ergebnissen solange zurück halten, bis eine Zahlung erfolgt ist.
Bis alle vereinbarten Zahlungen überwiesen sind, bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei dem Freelancer.
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Betr.: Geschäftsausstattung für DESIGNERROCKET
Sehr geehrter Herr Dewhirst,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.12.2011. Wunschgemäss habe ich nachfolgend die von Ihnen angefragte Leistung kalkuliert. Grundlage des Angebots ist das Briefing-Gespräch vom 2. Januar 2001.
Projektdefinition
Ein Logotype ist vorgesehen. Der Einsatz eines Logos ist nicht auszuschliessen.
Umfang:
Geschäftsausstattung: Briefpapier (erste Seite sowie Folgeseiten), Visitenkarten, Broschüre (20 Seiten), Infoflyer (A4 Leporello), 4 Postkarten.
Website:
Homepage und 4 Basisseiten (Formular, Information, Grafikbeispiele und Profile, und Praktikumsseite.
2 Farben sind vorgesehen:
Pantone 391 und Schwarz.
Phase 1.
1. Entwurf + Präsentation
Logo- bzw. Logotypeentwurf, und Ansätze für die in der Projektdefinition beschriebene Ausstattung.
Phase 2.
2. Entwurf + Präsentation
Präsentation aller Elemente der Geschäftsausstattung.
Phase 3.
Korrektur und Reinzeichnung der 2. Phase
Phase 4.
Endkorrekturen, Abgabe der Reinzeichnung und schriftliche Abnahme
Vorgesehen sind die folgende Abgabetermine:
Phase 1. 23.1.2012
Phase 2. 23.2.2012
Phase 3. 10.3.2012
Phase 4. 20.3.2012
Die Termine der einzelnen Phasen können nur dann eingehalten werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Broschüren-Manuskripte, Mitarbeiternamen etc.) sowie folgende technischen Angabe (Format, Druckart, Farbzahl, Muster) zur Verfügung stehen und eventuelle Änderungswünsche innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der jeweiligen Präsentation vorliegen. Können Sie die erforderlichen Unterlagen und/oder technischen Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, verschieben sich die jeweiligen Termine entsprechend.
Honorar.
Phase 1. (1. Entwurf + Präsentation) 2.000 EUR
Phase 2. (Design + Präsentation) 4.000 EUR
Phase 3. (Korrektur und Reinzeichnung) 2.000 EUR
Phase 4. (Endkorrekturen und Abgabe) 4.000 EUR gesamt: 12.000 EUR
Die europaweiten Nutzungsrechte sind in diesem Preis enthalten. Der internationale Einsatz wird nach den Tarifen Allianz Deutsche Grafiker berechnet. In dem obigen Honorar ist eine Autorenkorrektur vorgesehen. Weitere Korrekturgänge werden nach Aufwand berechnet, pro Stunde 60 Euro. Sonstige Kosten (Kurier etc.) werden getrennt abgerechnet.
Für den Fall, dass eine oder beide Seiten die gemeinsame Arbeit beenden möchten, werden die abgeschlossenen Phasen voll berechnet. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, bleibt auch das noch offene Honorar für nicht erbrachte Phasen fällig. Der Auftragnehmer muss sich aber anrechnen lassen, was er durch die Nichtdurchführung erspart hat.
Ich bitte Sie, mir alle Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Nur so kann ich sie fehlerfrei umsetzen. Ich erkläre mich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu verpflichten. Zahlungsfrist für die oben genannten Phasenhonorare ist 2 Wochen nach Rechnungsdatum. Verspätet sich die Zahlung, kann ich die folgenden Präsentationstermine entsprechend verschieben und auch die weiteren Leistungen zurückhalten.
Ich würde mich freuen, diesen Auftrag für Sie zu realisieren. Sie können das Angebot bis zum 31.12.2011 schriftlich annehmen. Danach bin ich an die Preise nicht mehr gebunden und kann auch nicht garantieren, dass die Kapazität noch gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Mustermann
© 2012 Hele Anders, Fachanwältin für Arbeitsrecht
MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
Aktuelle und wissenswerte Informationen aus dem Bereich "Arbeitsrecht" stellen unsere Partner, MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht zur Verfügung. www.mayr-arbeitsrecht.de