Beispiel: Geheimhaltungsverpflichtung

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- Unternehmen -

verpflichtet sich gegenüber


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- Agentur -

zur Geheimhaltung über Informationen und Unterlagen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, die ihm von der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Agentur geheim zu halten und diese nicht für eigene geschäftliche Zwecke zu verwerten. Die Geheimhaltungspflicht umfasst die Inhalte der zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich der Texte, Skizzen, Designs, Bilder und Schriftzüge und die in den schriftlichen und mündlichen Korrespondenzen zwischen den Parteien offenbarten Informationen.

Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen und Unterlagen, die ohne den Bruch einer Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich sind oder deren Offenlegung von der Agentur schriftlich genehmigt worden ist.

Die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen dürfen nur an solche Mitarbeiter weitergegeben werden, die dem betreffenden Tätigkeitsbereich angehören. Sie sind in dem gleichen Umfang wie das Unternehmen zur Geheimhaltung zu verpflichten. Verstöße gegen die Geheimhaltungsverpflichtung durch Mitarbeiter werden dem Unternehmen als eigene Pflichtverletzung zugerechnet.

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, von den ausgehändigten Unterlagen Kopien anzufertigen. Das Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Agentur, die überlassenen Unterlagen an diese herauszugeben.


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(Ort, Datum, Unterschrift)

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