Die Filesharing Abmahnung

Der Musik- und Filmindustrie laufen die Kunden weg. Es ist allerdings nicht so, dass deren Veröffentlichungen nicht mehr geschätzt würden; es sind vielmehr die zahlenden Kunden, die schwinden. Denn viele haben einen Weg gefunden, sie sich günstiger zu beschaffen. In so genannten Tauschbörsen im Internet.

Weder der eine noch der andere Umstand ist neu. Allerdings verfolgt die Unterhaltungsindustrie mithilfe ihrer Anwälte illegales Filesharing zurzeit so gründlich wie lange nicht mehr. Wer denkt, er werde schon nicht erwischt, denkt gefährlich. Wie überall im Internet hinterlässt der Nutzer auch in  Tauschbörsen Spuren und zwar in Form seiner IP-Adresse. Es gibt inzwischen mehrere Firmen, die die einschlägigen Tauschbörsen auf den illegalen Austausch von beispielsweise Musik und Filmen hin überwachen und die angebotenen Daten nebst den zugehörigen IP-Adressen systematisch auslesen.

Eine dieser Firmen wirbt mit dem Slogan Turn Piracy into Profit, was bei der finanziell tendenziell gebeutelten Unterhaltungsindustrie natürlich gut ankommt. Deren Zusammenarbeit - erweitert um Rechtsanwälte, deren Schreiben immer mehr Eindruck machen - kann dann wie folgt aussehen:

Die Musik- und Filmindustrie als Rechteinhaber beauftragen die spezialisierten Firmen mit der Überwachung von Tauschbörsen. Sobald illegales Filesharing samt IP-Adresse desjenigen, der die Daten anbietet, dokumentiert wurde, werden diese Daten an Rechtsanwälte weitergegeben. Die IP-Adresse selbst, identifiziert ihren Inhaber zwar nicht. Sie ist dennoch eine individuelle Kennung, die sich im Zusammenhang mit Datum und Uhrzeit einem individuellen Internetanschlusses zuordnen lässt. Das kann allerdings nur der Internet-Provider. Er weiß, welcher seiner Kunden, wann, welche IP-Adresse genutzt hat.

Wurde festgestellt, dass unter einer bestimmten IP-Adresse illegales Filesharing stattgefunden hat, steht der Industrie gegen den Internet-Provider ein Auskunftsanspruch zu. Er wird kurzfristig informiert, dass von einer bestimmten IP-Adresse aus illegales Filesharing betrieben wurde und aufgefordert, die Verknüpfung der IP-Adresse mit seinen Kundendaten vorerst nicht zu löschen. Gleichzeitig beantragt der Rechtsanwalt bei Gericht, den Provider zur Auskunft über die zur IP-Adresse gehörenden Kundendaten zu erteilen.

Sobald der Provider Auskunft erteilt hat, werden die Anwälte erneut tätig. Sie verschicken Abmahnungen inklusive gepfefferter Rechnungen. Von den Abgemahnten wird in diesen Schreiben verlangt zu versprechen, es zu unterlassen weiterhin illegal Songs, ganze Musikalben oder Filme zum Download anzubieten. Außerdem haben sie die Kosten der Abmahnung zu tragen und Schadensersatz zu zahlen. Da kommen schnell 900 € bis 3.000 € zusammen. Wir wissen, dass eine spezialisierte Kanzlei für ihre Mandanten in einer Abmahnung, die einen Hollywood-Film betraf 450,00 € Schadensersatz verlangt hat.

So erklärt sich der oben genannte Slogan, denn diese Summe lässt sich mit einem Kunden über den Verkauf von Kinokarten oder DVDs mit einem einzigen Film ansonsten keinesfalls verdienen. Außerdem wird gemunkelt, dass die Rechtsanwälte mit ihren Auftraggebern Erfolgshonorare vereinbaren, also deren Arbeit von der Industrie nur entlohnt wird, wenn der Abgemahnte auch zahlt. Wenn das stimmt, wofür einiges spricht, dann wundert es nicht, dass die Abmahnwelle gerade groß ist wie selten zuvor und immer mehr Liebhabern kostenloser Unterhaltung aus dem Internet eine dicke Rechnung ins Haus flattert.

Sollte es Ihnen auch so gehen oder an Details interessiert sind, finden Sie weitere, vertiefende Hinweise zu diesem Thema in unserem FAQ zur Filesharing-Abmahnung unter www.karstenundschubert.de.

© 2010 Kanzlei Karsten & Chudoba


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