Bei der Präsentation von Konzepten oder Designlösungen vor potentiellen Kooperationspartnern oder Auftraggebern stellt sich für Designer das Problem, wie sie ihre präsentierten Ideen davor schützen können, dass sie im Falle des Nichtzustandekommens der angestrebten Zusammenarbeit einfach anderweitig verwendet werden. Wie lässt sich aber die nicht genehmigte Nutzung von einmal preisgegebenen Ideen, Konzepten oder Entwürfen verhindern? Sich auf den urheberrechtlichen Schutz von Ideen, Konzepten und Entwürfen zu verlassen, wäre sehr kurzsichtig, da das Urheberrecht nur konkrete, wahrnehmbare Formgestaltungen, die eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen, schützt, was bei einer Idee oder einem Entwurf kaum der Fall sein wird.
Einen wesentlich zuverlässigeren Schutz bietet der wettbewerbsrechtliche Vorlagenschutz. Um in den Genuss des wettbewerbsrechtlichen Vorlagenschutzes zu gelangen, müssen die in der Vorlage enthaltenen Inhalte ausreichend konkretisiert und ohne weiteres umsetzbar sein. Weiterhin muss die Vorlage in Schrift und/oder Bild gefasst sein - rein mündliche Erläuterungen sind ungeschützt. Letztendlich muss es sich auch um nicht offenkundige Inhalte handeln, die der Designer dem Interessenten unter dem Siegel der Vertraulichkeit offenbart. Im Idealfall wird der wettbewerbsrechtliche Vorlagenschutz bei der Übergabe der Dokumente mit einer vertraglichen Vereinbarung ergänzt, die den Umgang mit den Dokumenten und die Rechtsfolgen einer (ungenehmigten) Nutzung regeln.
Wer genaueres über die Schutzmöglichkeiten von Ideen, Konzepten und Entwürfen nachlesen will, wird unter www.karstenundschubert.de/redaxo/files/file/Download/Ideen.pdf fündig werden. Die dort zum Download angebotene Publikation hält auch einige Textbausteine für vertragliche Vereinbarungen bereit.
© 2007 Katja Schubert, Rechtsanwalt
Kanzlei Karsten & Chudoba
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