Kandidatenvereinbarung Stuttgart
Im Folgenden „Vertragspartner“ und DESIGNERDOCK Stuttgart GmbH (im folgenden „DESIGNERDOCK“)
1. Vorbemerkung
1.1. DESIGNERDOCK vermittelt den*die Vertragspartner*in an Unternehmen für selbstständige oder nichtselbstständige Arbeit. Hierfür wird der*die Vertragspartner*in in einen Pool aufgenommen und ihm*ihr werden relevante Angebote vorgeschlagen.
1.2. Vermittlung von Festanstellungen
Eine Vermittlung in eine Festanstellung erfolgt für den*die Vertragspartner*in unentgeltlich.
2. Sonstiges
2.1. Der*die Vertragspartner*in ist damit einverstanden, dass DESIGNERDOCK persönliche Daten des*der Vertragspartner*in erhebt, verarbeitet oder nutzt, soweit dies zur Vermittlung erforderlich ist.
2.2. Bei Interesse an einer Vermittlung durch einen möglichen anderen Standort im DESIGNERDOCK Netzwerk (aufgelistet unter www.designerdock.com) werden die Bewerbungsunterlagen dem jeweiligen Standort zugänglich gemacht und die Verwendung für eine optimale Vermittlung freigegeben.
2.3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Stuttgart zuständig, sofern der*die Vertragspartner*in Kaufmann*Kauffrau ist.
2.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.